Spielordnung

Spielzeit/Platzpflege

  • Spielbeginn für die Plätze ist 7.00 Uhr. Die Spielzeit beträgt pro Platz 55 Minuten zuzüglich 5 Minuten Platzpflege.
  • Die Spielzeit für nicht-berufstätige Jugendliche endet um 17.00 Uhr. Außerdem dürfen Jugendliche nach dieser angegebenen Zeit mit einem erwachsenen Mitglied einen Platz belegen und bespielen.
  • Die Plätze dürfen nur in Tenniskleidung und geeigneten Schuhen betreten werden.
  • Nach beendetem Spiel ist der Platz abzuziehen, zu wässern und den nachfolgenden Spielern im einwandfreien Zustand zu überlassen.

Jugendplatz

  • Platz 4 ist der Jugendplatz und unter Beachtung der Spielordnung Nr. 5 grundsätzlich (auch nach 17.00 Uhr) für Jugendliche reserviert.
  • Dieser Platz darf von Erwachsenen nur dann als Spontanplatz benutzt werden, wenn keine Jugendlichen den Platz beanspruchen. Ist dieses der Fall, haben die Erwachsenen den Platz sofort freizugeben.

Trainingsplätze

  • Die Plätze 1, 2 und 7 sind Trainingsplätze, d.h. dass für Trainingszwecke ausschließlich diese Plätze benutzt werden dürfen. Die Trainingsbelegung erfolgt über ein Platzbuch. Findet kein Training statt, dann können diese Plätze wie Vorbucherplätze benutzt werden.

Vorbucherplätze

  • Die Reservierung für die Plätze 3, 5, 6, 12, 13 und 14 erfolgt über ein Platzbuch. Eine Mehrfacheintragung ist nicht gestattet, d.h. eine erneute Eintragung kann erst nach Ablauf der Spielzeit erfolgen.
  • Die Eintragungen haben mit Vor- und Nachnamen deutlich lesbar (möglichst Druckbuchstaben) zu erfolgen. Andernfalls wird diese Paarung gestrichen.
  • Jeder Spieler hat die gewünschte Spielzeit in das Platzbuch dem Vordruck entsprechend einzutragen. Ein Platz gilt nur durch zwei eingetragene Spieler als belegt. Erfolgt nur eine Eintragung, so ist jeder Spieler berechtigt, seinen Namen hinzuzufügen.
  • Eine Doppelpaarung über 2 Stunden kann nur mit 4 Spielernamen eingetragen werden.
  • Für Spieler, die ab 16.00 Uhr oder später Training haben, ist eine Vorbuchung ab 16.00 Uhr oder später an diesem Tag nicht erlaubt (Ausnahme Punkt 4.6). Training darf nur von Personen erteilt werden, die hierfür vom Vorstand autorisiert sind.
  • Erst nach Beendigung des Spiels / Trainings darf eine neue Spielzeit belegt werden und die Eintragung in das Platzbuch erfolgen. Wer auf einem Platz spielt, darf zu diesem Zeitpunkt noch keinen Spontanplatz gebucht haben.
  • Jeder Spieler verliert das Recht der Platzbelegung, wenn er nicht innerhalb von 10 Minuten nach eingetragener oder vorgebuchter Spielzeit den Platz betritt. Vorbucherplätze sind dann als Spontanplätze für Erwachsene und Jugendliche nutzbar. Es besteht keine Eintragungspflicht.

Spontanplätze

  • Die Plätze 8, 9, 10 und 11 sind von der obigen Platzbuchregelung ausgenommen. Diese Plätze sind mit Platzuhren ausgestattet.
  • Ist der Platz frei, so stecken die Spieler ihre gültigen Tagesplatz-Reservierungskarten in die Taschen unterhalb der Uhr. Dann stellen sie die Platzuhr auf das Ende der Spielzeit ein: Beim Einzel beträgt diese maximal 1 Stunde, beim Doppel maximal 2 Stunden ab Spielbeginn. Die Spielzeit beinhaltet 5 Minuten Platzpflege.
  • Der Spielbeginn ist nicht an die volle Stunde gebunden.
  • Ist der Platz belegt, so ist eine Vorbuchung für die darauffolgende Stunde möglich. Die gültigen Tagesplatz-Reservierungskarten müssen ebenfalls in die Taschen unterhalb der Uhr eingesteckt werden. Die neue Spielzeit beginnt sofort nach Beendigung der vorhergehenden. Die Uhr ist wieder neu einzustellen.
  • Ist nach Ablauf der Spielzeit keine Vorbuchung vorhanden, so kann der Platz solange weiter bespielt werden, bis neue Spieler eintreffen. Die Platzuhr darf auf keinen Fall während der Spielzeit verstellt werden.

Gäste

  • Gäste können im Ausnahmefall mit einem Mitglied einen Spontanplatz belegen. Die dafür anfallenden Platzgebühren von € 10,00 pro Stunde sind bei der „Bewirtung“ vor Spielbeginn zu entrichten. Der Quittungsbeleg des Gastes muss mit der gültigen Tagesplatz-Reservierungskarte in die betreffenden Taschen eingesteckt werden.

Verstöße

  • Nur Vorstands- und Sportausschussmitglieder sind berechtigt, nicht ordnungsgemäße Eintragungen im Platzbuch zu ändern oder Streichungen vorzunehmen.
  • Verstöße gegen diese Spielordnung werden vom Vorstand wie folgt geahndet:

    1. Vergehen: Verwarnung
    2. Vergehen: 14-tägige Spielsperre
    3. Vergehen: 6-wöchige Spielsperre und Verweis
    4. Vergehen: 2. Verweis und Vereinsausschluss

Sonstiges

  • Für Turniere, Freundschaftsspiele, Training und Trainingsspiele können Plätze von den Sportwarten reserviert werden.
  • Der Vorstand ist berechtigt, die Plätze zu sperren, wenn die Witterungs- und Platzverhältnisse es erfordern.

Der Vorstand
Stand 23. August 2010